Neues Barrierefreiheitsförderprogramm der Thüringer Aufbaubank
Mithilfe des ab April 2026 geltenden Förderprogramms soll die Grundlage für ein inklusives Miteinander und soziale Vielfalt in allen Regionen Thüringens entsprechend den Maßstäben der UN-Behindertenrechtskonvention geschaffen werden. . Das Programm wurde für die Programmjahre 2026-2030 beschlossen und wird im Rahmen nicht rückzahlbarer Zuschüsse ausgezahlt.
Pro Projekt beträgt die Höchstfördergrenze 110.000 €, bei privaten Personen liegt der Höchstbetrag bei 11.000 €. Der Zuschuss pro Projekt beträgt zwischen 50 % und 80 % der Projektkosten.
Zur Erreichung der übergeordneten Ziele der Richtlinie, sollen Zuwendungen für die Herstellung oder Verbesserung der Barrierefreiheit (physisch, sprachlich und digital)
von Gebäuden einschließlich deren Zugänge,
von Straßen, Wegen und Plätzen,
von Fahrzeugen,
von Öffentlichkeitsarbeit
von Informations- und Kommunikationstechnologien (u. a. Internetseiten, Applikationen, Software und Dokumenten),
von Hilfsmitteln und assistiven Technologien
einschließlich erforderlicher Konzepte, Dienstleistungen und Schulungen gewährt werden.
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