Antragstopp Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B)
10.08.2022
Wegen der enorm hohen Nachfrage sind die Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bereits ausgeschöpft.
Ab sofort können daher keine Anträge mehr für den Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) gestellt werden.
Bereits zugesagte Anträge sind nicht betroffen.
Haben Sie schon eine Zusage/Antragsbestätigung erhalten? Dann ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert. Wir zahlen ihn aus, sobald Sie die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen.
Sollten im kommenden Jahr wieder Fördermittel bereitgestellt werden, dann informieren wir Sie rechtzeitig darüber auf unserer Internetseite und in unserem Newsletter.