Finanzierung von Wohnungsanpassungsmaßnahmen
Die Höhe der Kosten von Umbaumaßnahmen können im Einzelfall sehr unterschiedlich sein,
Bei baulichen Veränderungen dagegen können erhebliche Kosten entstehen. Für notwendige bauliche Anpassungsmaßnahmen, die einen Eingriff in die bauliche Substanz des Gebäudes darstellen, ist vor Baubeginn der Vermieter zu informieren und seine schriftliche Zustimmung einzuholen. Er kann sich vorbehalten, Auflagen zu erteilen oder auf Rückbau zu bestehen (§554a BGB). Kosten für den Rückbau werden in der Regel nicht gefördert.
Bei der Beantragung von Fördermitteln sind in der Regel vorgegebene Richtlinien und gesetzliche Bestimmungen zu beachten, die auch den Umfang der Zuschüsse oder Darlehn bestimmen. Auf jeden Fall muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Wenn eine bauliche Wohnungsanpassung aus technischen oder finanziellen Gründen nicht möglich ist oder der Vermieter keine Zustimmung zum Umbau erteilt, sollte man einen Umzug nicht ausschließen.
In allen Fällen sollte man sich vor Beginn beraten lassen, welche finanziellen Zuschüsse oder Fördermöglichkeiten bestehen.
Kostenträger können sein:
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